Glossar

Arbeitsassistenz unterstützt schwerbehinderte Menschen regelmäßig dabei, ihre Arbeit entsprechend den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, wettbewerbsfähig auszuführen.

Arbeitgeber mit 20 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, auf 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für jeden nichtbesetzten Pflichtplatz müssen pro Monat und je nach Erfüllungsgrad der Pflichtquote 105 EUR, 180 EUR oder 260 EUR Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Diese Gelder werden für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben sowie für Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben verwendet.

umfasst zahlreiche barrierereduzierende Maßnahmen die außerhalb der Barrierefreiheit nach DIN 18025 dennoch zur Erhöhung der gebrauchstauglichkeit von Wohnungen beitragen

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Der Behindertenbeauftragte des Bezirks Marzahn-Hellersdorf setzt sich für die Belange von Menschen mit Behinderung ein und dient als Vermittler zwischen Betroffenen und der kommunalen Verwaltung.

ist nicht nur eine relativ schwere, lang andauernde körperliche, seelische und geistige Beeinträchtigung. Eine Person gilt ebenso als behindert, wenn sie aufgrund eines gesundheitlichen Problems oder einer Krankheit das eigene Leben nicht alleine gestalten kann und/oder ihr die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschwert ist. Zur Behebung, Milderung bzw. Verhütung von Verschlimmerung benötigt die Person Hilfe von Außenstehenden.

Das englische Wort „Case“ steht für den Einzelfall. Case Management bedeutet eine auf den Einzelfall ausgerichtete integrierte Versorgung. Das Fallmagement greift diese Idee auf und zeichnet sich durch die besonders intensive persönliche Beratung und Unterstützung der Betroffenen aus.

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine spezielle Hilfe im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Es ist ihre Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern.

Der Grad der Behinderung (GdB) bewertet, welche körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen eine Behinderung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat. Alterstypische Beeinträchtigungen werden bei der Bestimmung nicht berücksichtigt. Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung, Personen mit einem GdB von 30 oder 40 können sich unter bestimmten Voraussetzungen gleichstellen lassen.

auf Antrag mögliche einmalige Unterstützung bei ungewöhnlichen, persönlichen Notlagen

Inklusion steht für ein selbstverständliches Zusammenleben unterschiedlicher Menschen, ohne dass dabei Einzelne ausgegrenzt werden. Alle Menschen haben ein Recht, sich frei zu entfalten und die Welt mit zu gestalten. Dabei spielt es keine Rolle, woher jemand kommt oder mit welchen körperlichen, intellektuellen oder geistigen Einschränkungen er lebt. Die Inklusion fordert, dass sein Umfeld so gestaltet werden muss, dass er oder sie sich entsprechend der eigenen Möglichkeiten einbringen kann. Die Unterschiede und Verschiedenartigkeit von Menschen werden bei der „Inklusion“ zwar wahrgenommen, jedoch sind diese gewollt und erwünscht, da sie in ihrer Vielfalt eine Bereicherung der Gesellschaft darstellen.

Ziel von Integration ist, alle Menschen und Bevölkerungsgruppen miteinzubeziehen und in die Gesellschaft einzugliedern

sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Betriebe, die im Wettbewerb mit anderen Firmen stehen und in den meisten Fällen zwischen 25 und 50 Prozent Menschen mit Behinderung beschäftigen. Diese werden dabei speziell gefördert und weitergebildet. Das Ziel dieser Betriebe ist es, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung in anderen Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Stelle finden. Dadurch haben Integrationsbetriebe eine Brückenfunktion zwischen Arbeitsplätzen der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und denen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

ist die Betreuung von psychisch gefährdeten Menschen mit dem Ziel, eine Eskalation der Krise zu stoppen oder diese zu überwinden.

Kurzzeitpflege oder -unterbringung beschreibt die vorübergehende, zeitlich begrenzte stationäre Aufnahme von Pflegebedürftigen.

Leichte Sprache ist eine sprachliche Ausdrucksweise, die auf besonders leichte Verständlichkeit abzielt und der Barrierefreiheit dient. Sie soll das Verstehen von Texten ermöglichen oder erleichtern.

dienen im Schwerbehindertenausweis als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen und kennzeichnen Rechte und Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (so genannte „Nachteilsausgleiche“). G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr; aG – außergewöhnlich gehbehindert; H – hilflos; Bl – blind/sehr stark sehbehindert; Gl – gehörlos/sehr starke Schwerhörigkeit; B – Anrecht auf eine Begleitperson; RF – befreit von der Rundfunkgebührenpflicht

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen soll durch gewährte Hilfen die Teilnahme am sozialen Leben erleichtert werden.

Beratung durch Betroffene

Persönliche Assistenz unterstützt Menschen mit Behinderung in ihrem Wunsch, ihr Leben nach ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten.

Das Persönliche Budget ist eine besondere Form, Hilfen zu finanzieren. Die Hilfempfänger können dabei frei entscheiden, für welche Hilfeangebote sie das Persönliche Budget nutzen wollen.

Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen, die darauf zielen, körperlich, seelisch oder geistig behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen in die Gesellschaft (wieder) einzugliedern, insbesondere in Arbeit und Beruf.

Im sozialen Kontext Menschen, Im Gesundheitswesen und im Sozialbereich versteht man unter Selbsthilfe Menschen, die sich aufgrund eines gemeinsamen Problemes eigenverantwortlich und selbst organisert in Gruppen zum Austausch von Erfahrungen und Informationen sowie zur gegenseitigen emotionalen Unterstützung zusammenschließen.

Teilhabe bedeutet, dass Menschen mit Behinderung durch das Schaffen von Barrierefreiheit unter normalen Bedingungen am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können. Durch Maßnahmen zur Gleichstellung wird Teilhabe im Sinn von Inklusion realisiert.

In Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erhalten Menschen mit geistigen und/oder körperlichen oder seelischen Behinderungen eine geeignete berufliche Bildung. Diese Einrichtungen fördern und sichern die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und ermöglichen ihnen eine dauerhafte Arbeit gegen Entgelt.