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11. November 2024
Der Beirat für Menschen mit Behinderung vertritt die Interessen aller im Bezirk lebenden und arbeitenden Menschen mit Behinderung und ihrer Familien. Der Beirat wirkt im Sinne des Artikels 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Berliner Verfassung und des Landesgleichberechtigungsgesetzes des Landes Berlin. Er wirkt darauf hin, dass jegliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung im Bezirk abgebaut und so die partielle gesellschaftliche Ausgrenzung von behinderten Menschen überwunden wird. Der Beirat berät das Bezirksamt, insbesondere die Beauftragte für Menschen mit Behinderung in allen für den Bezirk relevanten behindertenpolitischen Angelegenheiten. Der Beirat ist berechtigt, über die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, das Bezirksamt von Problemen behinderter Menschen im Bezirk zu unterrichten, sowie eigene Vorschläge und Empfehlungen zur Lösung der Probleme zu geben. Dazu lädt der Beirat Verantwortungsträger sowie Entscheidungsträger des Bezirksamtes und anderer Institutionen thematisch zu den Beiratssitzungen ein. Die aus diesen Beratungen resultierenden Beschlüsse werden dem Bezirksamt sowie dem Fachausschuss für Menschen mit Behinderung der BVV zur Kenntnis gegeben. Der Beirat informiert darüber hinaus zu unterschiedlichen Problemlagen die Öffentlichkeit und realisiert in Förderung des inklusiven Gedankens eigene öffentlichkeitswirksame Aktionen.