Abgeordnetenhaus beschloss in 08/2021 die Novelle zum Landesgleichberechtigungsgesetz (Drucksache 18/3817 – Gesetz zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin). Die Änderungen betreffen u.a.
- Aufnahme des Konzeptes der angemessenen Vorkehrungen, einschließlich der Ausweitung des Diskriminierungsverbotes bei der Versagung angemessener Vorkehrungen, als zentrale Neuerung,
- die Erweiterung der Definition von Barrierefreiheit um die Auffindbarkeit, insbesondere für sehbehinderte und blinde Menschen,
- die Verankerung der Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren im Bestand der öffentlichen Stellen,
- die Anpassung der Definition von Behinderung an das Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention,
- die Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern mit Behinderungen sowie von Menschen, die von einer Diskriminierung aufgrund von Behinderung und wenigstens eines weiteren Merkmals aus § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder § 2 des Landesantidiskriminierungsgesetzes betroffen sein können,
- die Beachtung der Ziele des LGBG bei Zuwendungen mittels entsprechender Vereinbarungen,
- die Aufnahme der „Leichten Sprache“ als Kommunikationsform,
- die Schaffung von Strukturen in den Senats- und Bezirksverwaltungen zur Umsetzung des Gesetzes vor dem Hintergrund der strukturellen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, das heißt die Schaffung einer zentralen Steuerungsstelle, die Einrichtung von Koordinierungsstellen sowie die gesetzliche Verankerung der Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderungen in den Senatsverwaltungen,
- die Stärkung der Beteiligungsrechte der Beauftragten, der Beiräte und Betroffenen,
- die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit
- sowie die Erweiterung des Klagerechtes.