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Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz

Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz

Abgeordnetenhaus beschloss in 08/2021 die Novelle zum Landesgleichberechtigungsgesetz (Drucksache 18/3817 – Gesetz zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin). Die Änderungen betreffen u.a.

  • Aufnahme des Konzeptes der angemessenen Vorkehrungen, einschließlich der Ausweitung des Diskriminierungsverbotes bei der Versagung angemessener Vorkehrungen, als zentrale Neuerung,
  • die Erweiterung der Definition von Barrierefreiheit um die Auffindbarkeit, insbesondere für sehbehinderte und blinde Menschen,
  • die Verankerung der Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren im Bestand der öffentlichen Stellen,
  • die Anpassung der Definition von Behinderung an das Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention,
  • die Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern mit Behinderungen sowie von Menschen, die von einer Diskriminierung aufgrund von Behinderung und wenigstens eines weiteren Merkmals aus § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder § 2 des Landesantidiskriminierungsgesetzes betroffen sein können,
  • die Beachtung der Ziele des LGBG bei Zuwendungen mittels entsprechender Vereinbarungen,
  • die Aufnahme der „Leichten Sprache“ als Kommunikationsform,
  • die Schaffung von Strukturen in den Senats- und Bezirksverwaltungen zur Umsetzung des Gesetzes vor dem Hintergrund der strukturellen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, das heißt die Schaffung einer zentralen Steuerungsstelle, die Einrichtung von Koordinierungsstellen sowie die gesetzliche Verankerung der Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderungen in den Senatsverwaltungen,
  • die Stärkung der Beteiligungsrechte der Beauftragten, der Beiräte und Betroffenen,
  • die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit
  • sowie die Erweiterung des Klagerechtes.