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Europäische Verordnung über digitale Dienste ohne Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Europäische Verordnung über digitale Dienste ohne Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Soziale Medien nutzen, online auf Nachrichten zugreifen, Informationen über Suchmaschinen finden – all das ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Trotzdem können blinde und sehbehinderte Menschen sich nicht auf den Zugang zu diesen Angeboten verlassen. Die EU könnte hier eine Änderung herbeiführen, aber der europäische Rechtsakt für digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) sieht in seiner momentanen Fassung vor, dass die Anbieter digitaler Plattformen und Dienste nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Stattdessen setzt man auf freiwillige Verhaltenskodizes. Dabei gilt es, Barrierefreiheit ohne Wenn und Aber zu gewährleisten, da ansonsten eine wachsende digitale Kluft zwischen denjenigen, die Zugang zu neuen Technologien haben und von ihnen profitieren, und denjenigen, die beim digitalen Wandel zurückbleiben droht. Im Einklang mit dem Europäischen Behindertenforum (EDF) fordert der DBSV die EU-Institutionen und insbesondere auch die Bundesregierung auf, vor der endgültigen Verabschiedung der Verordnung nachzubessern und Barrierefreiheit für die Anbieter digitaler Plattformen zur Pflicht zu machen.