Nach Protesten behinderter Menschen bleiben E-Scooter als gefährliche Stolperfallen ein Ärgernis, das zunehmend öffentlich diskutiert wird. Es muss endlich dafür Sorge getragen werden, dass die Roller nicht kreuz und quer rumliegen. Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) hat eine Verbandsklage für freie Gehwege eingereicht. Der Berliner Senat soll eine Sondernutzungserlaubnis für den E-Scooter-Verleih erst dann erteilen, wenn es flächendeckend verpflichtende Abstellflächen gibt. Vor dem Hintergrund, dass seit 09/2022 in Berlin für 54.220 elektrische Tretroller eine Sondernutzung öffentlichen Straßenlands beantragt wurde, scheint diese Forderung mehr als berechtigt.