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Handlungsempfehlungen für Schutz vor Gewalt veröffentlicht

Handlungsempfehlungen für Schutz vor Gewalt veröffentlicht

In einem gemeinsamen Papier haben der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis zum Thema „Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“ vorgelegt. Die Handlungsempfehlungen richten sich an unterschiedliche Akteur/innen in Politik und Praxis, die ihrer Verantwortung beim Thema Gewaltschutz gerecht werden müssen – von der Bundesregierung und den Landesregierungen über die Sozialhilfeträger, bis hin zu den Einrichtungsträgern der Behindertenhilfe und ihren Fachkräften. Aber auch die Aufsichts-, Strafverfolgungs- und Justizbehörden sind in der Pflicht. Die Handlungsempfehlungen sind auf den Internetseiten des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung zu finden. Darunter gibt es eine Version in Leichter Sprache sowie eine Zusammenfassung in Gebärdensprache.