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Nachteilsausgleiche bleiben ungenutzt

Nachteilsausgleiche bleiben ungenutzt

Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) macht darauf aufmerksam, dass zahlreiche, bereits seit dem 01.01.2021 geltende Neuerungen im Schwerbehindertenrecht bislang oftmals nicht in Anspruch genommen werden. So ist bspw. der Personenkreis, der gerade bei der Einkommensteuer profitiert, deutlich gewachsen, denn Pauschbeträge gelten mittlerweile auch für all jene Menschen, denen ein Grad der Behinderung (GdB) von lediglich 20 zuerkannt wurde. Da aber Betroffene gerade bei nur leichten körperlichen, seelischen oder kognitiven Beeinträchtigungen oft auf die Beantragung einer entsprechenden Zuerkennung der Behinderteneigenschaft verzichten, greift diese Neuerung nur bedingt.