Im Rahmen der Beantwortung der schriftlichen Anfrage 19/13757 wurde sich seitens der Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) degewo AG, GESOBAU AG, Gewobag AG, HOWOGE GmbH, Stadt und Land GmbH sowie der WBM GmbH zur Vergabe von Parkplätzen für Menschen mit Handicap positioniert. Die Landeseigenen Wohnungsunternehmen verwiesen auf eine transparente Vergabe von Wohnraum und von PKW-Stellplätzen, welche klaren Regeln unterliegen und konsequent umgesetzt werden. Jeder freie oder freiwerdende Stellplatz wird in der Regel allen Interessierten Mieterinnen und Mietern angeboten, um Bevorzugungen oder Benachteiligungen bei den Vermietungen zu vermeiden. Dennoch kann eine vorrangige Vergabe an Menschen mit Handicap in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnung personenbezogen erfolgen, sofern die Mieterinnen und Mieter bei der Beantragung eine besondere Bedürftigkeit nachweisen (z.B. durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen G und aG) oder sie aus den Umständen heraus erkennbar ist (z.B. Rollstuhlfahrer). Außerdem wird, soweit eine Verfügbarkeit gegeben ist, der Wunsch auf einen bestimmten Parkplatz berücksichtigt (z.B. wegen der kurzen Wege zum Haus oder guter Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten ins Fahrzeug bei Rollstuhlfahrern. |