Das vor zweieinhalb Jahren eingeführte „Budget für Ausbildung“, welches insbesondere Menschen mit Behinderungen außerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) im ersten Arbeitsmarkt eine Berufsausbildung ermöglichen sollte, wurde bisher bundesweit gerade einmal von 37 Personen in Anspruch genommen worden. Die erheblichen Zweifel, die schon bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Budgets an ihrer Umsetzbarkeit bestanden, haben sich letztlich bewahrheitet. Das Grundproblem ist einander ausschließende Rahmenbedingungen. So muss einerseits ein Anspruch auf Leistungen in einer Werkstatt bestehen, andererseits bekommt der Mensch mit Behinderung das Budget aber nur dann, wenn er eine Vollausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung absolviert. Das schließt sich aber gegenseitig fast immer aus. Denn wer in der Lage ist eine reguläre Ausbildung zu machen, gehört grundsätzlich nicht in eine WfbM. Insofern müsste das „Budget für Ausbildung“ auch für eine modularisierte Ausbildung je nach Interesse und Fortbildungsbedarf der jeweiligen Person mit Behinderungen geöffnet werden. möglich sein. Hier gilt es zeitnah nachzubessern und auch die Kostenträger zu verpflichten, verstärkt Beratung und Hilfestellung zu leisten