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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber/innen

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber/innen

Lt. Mitteilung des BMA sollen in 2022 zur Verbesserung der Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderung bundesweit unabhängige und trägerübergreifende einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber/innen eingerichtet werden. Diese sollen die Arbeitgeber über die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informieren, beraten und bei der Antragsstellung unterstützen. Sie sollen sogar Hilfen im Namen der Arbeitgeber für diese beantragen können. Wenn sich Arbeitgeber für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen entschieden haben, nehmen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber diesen die Laufarbeit zu potentiellen Leistungsträgern ab und sorgen auf diese Weise für eine Entlastung der Arbeitgeber von der Bürokratie. Zur Finanzierung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber überlässt der Bund den Integrationsämtern der Länder ab dem 01.06.2022 zusätzlich zwei Prozentpunkte aus dem Aufkommen an Ausgleichsabgabe