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Barrierefreiheit trotz Denkmalschutz

Barrierefreiheit trotz Denkmalschutz
1988 und 1989 wurden die Streckenerweiterung der heutigen U5 zwischen Tierpark und Hönow eingeweiht, um die Großsiedlungen an die Innenstadt anzubinden. Seit November 2023 stehen neun Stationen davon unter Denkmalschutz, ausgenommen ist nur die Station Kienberg (Gärten der Welt). Doch der Denkmalschutz bringt Hürden mit sich, wenn es um die Barrierefreiheit geht: Bauliche Veränderungen dürfen nicht oder nur sehr sparsam und nach detaillierter Absprache vorgenommen werden. Auf allen 26 Bahnhöfen der U-Bahnlinie zwischen Hauptbahnhof und Hönow gibt es bereits ein Blindenleitsystem; 18 von ihnen sind außerdem mit einem Aufzug ausgestattet. An den restlichen acht Bahnhöfen – es sind Biesdorf-Süd, Elsterwerdaer Platz, Kaulsdorf-Nord, Wuhletal, Cottbusser Platz, Hellersdorf, Louis-Lewin-Straße sowie Hönow – ist aktuell die Barrierefreiheit durch eine Rampe gewährleistet. Leider erfüllen die Rampen, Hönow ausgenommen, nicht die heute geltenden Vorgaben: Sie haben eine Neigung von zehn Prozent, statt der mittlerweile verlangten sechs Prozent. Für Menschen im Rollstuhl ist der Anstieg oftmals zu steil.
Damit auch hier der Zugang ohne Hindernisse möglich ist, sollen deshalb auch diese Stationen einen Aufzug erhalten. Der Zeitplan dafür ist allerdings noch recht vage: Derzeit werden Standortuntersuchungen mit BVG und Landesdenkmalamt durchgeführt, um die technische Machbarkeit, den Denkmalschutz und die Wirtschaftlichkeit zu prüfen; der Einbau ist für „die zweite Hälfte der 2020er-Jahre“ vorgesehen.