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Chance für Verbesserung der Barrierefreiheitsregelungen nutzen

Chance für Verbesserung der Barrierefreiheitsregelungen nutzen
Im Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze sind auch einige Regelungen in Sachen Barrierefreiheit vorgesehen. In Artikel 25 auf Seite 58 des am 31. August 2022 vom Bundeskabinett verabschiedeten und in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurfs finden sich eine Reihe von Regelungen zur Änderung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Während diese lediglich darauf abzielen, bisher nicht EU-konforme Regelungen umzusetzen, sollten Abgeordnete des Deutschen Bundestages diese Chance der Gesetzesänderungen nutzen, endlich auch private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Da dies im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, könnten die Bundestagsabgeordneten mit entsprechenden Änderungsanträgen dieses Versprechen zeitnah umsetzen. Zumal das Forum behinderter Juristinnen und Juristen bereits 2021 konkrete Vorschläge unterbreitet hat, wie die Verpflichtung zur Barrierefreiheit von privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten mit Bedacht gesetzlich verankert werden könnte. Letztlich heißt es im Koalitionsvertrag auf Seite 78: „Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u.a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barrierefreiheit ein. Dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen.“