Der in der 17. KW in 1. Lesung zu behandelnde Gesetzentwurf zur Entlohnung bei Minijobs sieht vor, dass diese Entlohnung künftig an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt sein soll. Sofern Rentenbeiträge gezahlt wurden hat derzeit wer 45 Jahre in einem Minijob zu 450 Euro gearbeitet hat, am Ende eine monatliche Rente in Höhe von knapp 225 Euro. Durch die geplante Anhebung auf 520 Euro wären es knapp 260 Euro. Der Sozialverband Deutschland sieht diese geplante Regelung kritisch, auch wenn er die Anhebung des Mindestlohns ausdrücklich begrüßt. Wenn aber automatisch auch die Grenze, bis zu der eine Tätigkeit von Sozialabgaben befreit ist, angehoben wird, bedeutet das eine Ausweitung prekärer Arbeitsverhältnisse, was abzulehnen ist. Schließlich treiben Minijobs vor allem Frauen in ungewollte finanzielle Abhängigkeiten und Altersarmut