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Förderbekanntmachung des BMAS

Förderbekanntmachung des BMAS
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet für die Förderperiode 2023 (Projektstart ab 01.10.2023 oder später) aus dem Partizipationsfonds die Förderung neuer Projekte an. Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten. Förderfähig sind z.B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen:
– Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
– Förderung von potentiellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit
– Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für
behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
– Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000,00 Euro pro Jahr
– Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
– Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien
Kommunale oder regionale Förderungen sowie Sportförderungen sind durch diesen Fonds nicht möglich. Ab sofort können schriftlich Förderanträge gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über den beauftragten Projektträger Knappschaft Bahn See (KBS). Über die E-Mail-Adresse partizipationsfonds@kbs.de können die erforderlichen Antragsunterlagen angefordert werden. Die ausgefüllten Anträge senden Sie per E-Mail ebenfalls an partizipationsfonds@kbs.de. Antragsschluss ist der 19.09.2023.
Eingehende Anträge werden von einem vom BMAS berufenen Beirat, bestehend aus Vertreterinnen/Vertretern der Verbände von Menschen mit Behinderung, bewertet. Dieser gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab. Maßgeblich für die Förderentscheidung ist zum einen die Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen, zum anderen die Verfügbarkeit von Fondsmitteln.