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Bericht über Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Websites

Bericht über Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Websites

Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet die Mitgliedstaaten, den barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sicherzustellen. Die Umsetzung wird alle drei Jahre, erstmalig zum 23.12.2021, in einem Bericht dokumentiert. Der Bericht des BMAS stellt eine erste Bestandsaufnahme über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen bei öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder und Gemeinden dar. Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik und die Überwachungsstellen der Länder haben dazu im ersten Überwachungszeitraum vom 01.01.2020 bis zum 22.12,2021 insgesamt 1.762 Webauftritte mit der Methode der vereinfachten Überwachung, 130 Webauftritte mit der Methode der eingehenden Überwachung sowie 57 mobile Anwendungen mit der Methode der eingehenden Überwachung überprüft. Maßstab für die Konformitätsbewertung ist die harmonisierte Europäische Norm DIN-EN 301 549, die in den Abschnitten 9 bis 11 die Konformitätsanforderungen der Web-Content-Accessibility-Guidelines (WCAG 2.1) wiedergibt. Der Bericht verweist auf eine Reihe von Defiziten bei der Barrierefreiheit. Die vorgefundenen Erkenntnisse zur Erfüllung oder Nicht-Erfüllung einzelner Anforderungen sind im Bericht detailliert dargestellt und geben wichtige Hinweise, wie die vorgefundenen Barrieren beseitigt werden können.