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Erweiterung des Budgets für Ausbildung

Erweiterung des Budgets für Ausbildung

Seit dem 01.01.2022 wird der persönliche Geltungsbereich des Budgets für Ausbildung erweitert. Nun können auch Personen, die bereits im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) tätig sind, noch ein Budget für Ausbildung aufnehmen. Sie können dann eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen. Das ist nach Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt.