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Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

Am 30.06.1994 fasste der Deutsche Bundestag nach massiver Lobbyarbeit der Gleichstellungsbewegung behinderter Menschen den Beschluss, dass der Artikel 3 des Grundgesetzes um den Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“, erweitert wurde. Dieser Satz gilt seit dem 15.11.1994 im deutschen Grundgesetz. Überlegenswert ist es angesichts bestehender Benachteiligungen älterer Menschen, ob nicht auch das Merkmal Alter in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert werden sollte.