Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte fordert Bund und Länder auf, klare Regelungen für die Identifizierung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen und ihrer Bedarfe im Kontext des Aufnahmeverfahrens gesetzlich zu verankern. Geflüchtete Menschen erhalten behinderungsbedingt notwendige Leistungen wie orthopädische Hilfsmittel, Reha-Leistungen oder Psychotherapie nur nach behördlichem Ermessen und aufwendiger Beantragung. Der Zugang zu notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe über das Asylbewerberleistungsgesetz gestalte sich als noch schwieriger und sei in der Praxis gar vielfach versperrt. Das führt dazu, dass sich Beeinträchtigungen verschlimmern und zum Teil irreversible Folgeschäden entstehen. Daher ist hier dringend ein verbindlicher Rechtsanspruch zu formulieren.