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Ausgleichsabgabe steigt 2024

Ausgleichsabgabe steigt 2024
Unternehmen sollten im Sinne einer inklusiven Gesellschaft möglichst viele schwerbehinderte Menschen im ersten Arbeitsmarkt beschäftigen. Zur Förderung dieses Ziels hat der Gesetzgeber Regelungen für Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten getroffen. Dann müssen fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden. 
Kommt ein Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, fällt eine Ausgleichsabgabe an. Mit diesem Geld werden die Fördermöglichkeiten in den anderen Unternehmen finanziert. 
Das neue „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ verbessert die Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Dies geht mit einer Erhöhung der Ausgleichsabgabe einher. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. 
Ab 2024 gelten neue Abgaben für nicht besetzte Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen:
Bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von drei Prozent, aber weniger als der geltenden Pflichtzahl: 140 Euro pro Monat
Bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von zwei bis drei Prozent: 245 Euro pro Monat
Bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von mehr als 0 Prozent bis weniger als 2 Prozent: 360 Euro pro Monat
Neue vierte StufeWenn gar keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt werden: 720 Euro pro Monat