Der erhebliche Preisanstieg bei der Elektrizität trifft auch Menschen mit einem Handicap, die oftmals auf elektrische Hilfsmittel angewiesen sind und hierbei nicht auf etwaigen Stromfluss verzichten können. Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) macht darauf aufmerksam, dass die Kosten für den Betrieb von Treppenliften, das Aufladen von E-Rollstühlen, den elektrischen Badewannensitz oder das Hausnotrufgerät oft nicht übernommen werden. Die zugestandenen Nachteilsausgleiche reichen bei weitem nicht aus, die gestiegenen Ausgaben für den Bereich der Stromnutzung für Hilfsgeräte auch nur im Ansatz zu decken. Hier bedarf es einer umfassenden Beratung über die Möglichkeiten öffentlicher Hilfen und eines Schulterschlusses mit denjenigen Personen, die ansonsten keine Stimme haben.